Das Schiedsamt ist ein „Ein-Personen-Ehrenamt“, organisatorisch der Samtgemeindeverwaltung zugeordnet und fachlich dem Direktor des Amtsgerichts Lüneburg unterstellt.
Mit dem neuen Niedersächsischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz – NSchlG, gültig ab 01.01.2010) soll die konsensuale Streitbeilegung als wichtiges Ziel der Justizpolitik gefördert werden. Dabei zeigt sich, dass die unter Anleitung eines Dritten selbst gefundenen und selbst verantworteten Lösungen oft nachhaltiger sind als im kontradiktorischen Gerichtsverfahren.
Rechts finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.