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Standesamt

Eheschließung

Wenn Sie die Ehe schließen möchten, müssen Sie vorher die Ehe bei Ihrem Standesamt am Wohnort anmelden. Danach können Sie in ganz Deutschland heiraten. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt z.B. vom Familienstand ab oder ob eine Auslandsbeteiligung vorliegt. Bitte sprechen Sie uns im Vorwege an, was Sie für Unterlagen mitbringen müssen. Sie können die Anmeldung frühestens sechs Monate vor Termin durchführen.

Wenn Sie bei uns im neu gestalteten Trauzimmer im Rathaus (max. 29 Personen bei zwei Trauzeugen) oder auch in unserer Außenstelle der Gutskapelle in Barnstedt (bis insg. 80 Personen) heiraten wollen, können Sie einen Termin bis zu 8 Monate vor Eheschließung reservieren. Die Eheschließungen werden unter der Woche Montag bis Freitag durchgeführt und am Samstag nach Verfügbarkeit bis 13 Uhr. Bitte bedenken Sie, dass eine zusätzliche Gebühr über 130€ am Freitag ab 12.00 Uhr und am Samstag anfällt. Die Gebühr für die Gutskapelle in Barnstedt beträgt 300€.

Neu: Die Gutskapelle in Barnstedt steht ab sofort für Eheschließungen zur Verfügung. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.


Auf Wunsch können Stehtische und Gläser zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie nach der Eheschließung im Rathaus mit Ihren Gästen anstoßen möchten. Getränke müssen Sie bitte mitbringen.

!! Bitte beachten Sie, dass das Werfen von Reis, Konfetti, Rosenblättern etc. im und vor dem Rathaus nicht gestattet ist !!

Eindrücke vom Trauzimmer im Rathaus und der Gutskapelle in Barnstedt finden Sie bei Facebook und weiter unten in der Bildergalerie!

Das Standesamt

Allgemeine Information

begleitet den Bürger durch sein ganzes Leben. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Personenstandsfall sowie die damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsache beurkundet.

Zu unseren Dienstleistungen gehören u.a.

  • Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen
  • Anzeige und Beurkundung von Geburten & Sterbefällen
  • Besondere Beurkundungen, z.B.
    • Kirchenaustritt
    • Namenserklärungen von Ehegatten, Kind, Wiederannahme Geburtsname
    • Mutter-und Vaterschaftsanerkennung
  • Erteilung und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden, Abschriften/Ausdrucke aus dem Personenstandsregister

Für ausführliche Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Kirchenaustritt

Für einen Kirchenaustritt kommen Sie bitte persönlich mit dem Personalausweis vorbei und erklären den Austritt. Die Gebühr beträgt 30,00€ und muss per EC/Kreditkarte bezahlt werden.

Bitte bewahren Sie die Bescheinigung vom Kirchenaustritt sorgfältig auf, eine Ersatzbescheinigung kostet 20,00€.

Kircheneintritt

Für einen Kircheneintritt ist die Kirchengemeinde zuständig, der Sie angehören. Kontaktieren Sie Ihr Pfarramt.

Vollmacht Anmeldung Eheschließung

Falls nicht beide Ehechließenden bei der Anmeldung persönllich anwesend sein können, dann bitte diese Vollmacht vorher ausfüllen und mitbringen.

Information zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamen nach dem SBGG

Seit dem 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Mit dem SBGG haben transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten- oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und ihre(n) Vornamen zu ändern.

Ablauf:
Vor Erklärung gegenüber dem Standesamt, muss eine Anmeldung über die Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamen dem Standesamt zugehen. Dafür ist diese Anmeldung anzufüllen. Nach einer Wartezeit von drei Monaten kann die Erklärung innerhalb drei Monate abgegeben werden. Danach ist die Anmeldung gegenstandslos und muss ggf. neu erfolgen.

Wahl neuer Geschlechtseintrag:
Es kann gewählt werden zwischen:

  • weiblich
  • männlich
  • divers
  • ohne Geschlechtseintrag

Wahl neuer Vornamen:
Der neue Vorname muss dem neuen Geschlechtswunsch entsprechen. Bei Eintrag divers und ohne Geschlechtseintrag ist die Wahl des Vornamens frei. Allgemein ist die Anzahl auf 5 Vornamen begrenzt. Zulässig sind nur richtige Vornamen!

Wer darf eine Erklärung beim Standesamt abgeben?
1. Deutsche Staatsangehörige

2. Ausländische Staatsangehörige, wenn sie

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen,
  • eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich rechtmäßig im Inland aufhalten oder 
  • eine Blaue Karte EU besitzen. 

    Mit der Erklärung gegenüber dem Standesamt versichert die Person, dass der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags die Geschlechtsidentität der Person am besten entspricht und sie sich der Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.

Abgabe Erklärung:
Für die Angabe der Erklärung, nach dreimonatiger Wartezeit der Anmeldung, ist ein persönliches Erscheinen im Standesamt erforderlich. Dafür bitte den Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mitbringen. Die Gebühr für Beurkundung der Erklärung liegt bei 45€. Diese ist per Karte zu bezahlen.

Die Erklärung wird wirksam mit der Entgegennahme durch das Geburtsstandesamt.

Eine erneute Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamen ist frühestens nach 1 Jahr möglich.

Bildergalerie Standesamt

  • Trauzimmer im Rathaus
  • Trauzimmer Rathaus - Platz für 27 Personen
  • Trauzimmer Rathaus
  • Trauzimmer Rathaus
  • Trauzimmer Rathaus
  • Gutskapelle in Barnstedt
  • Gutskapelle in Barnstedt
  • Gutskapelle in Barnstedt
  • Gutskapelle in Barnstedt
  • Gutskapelle in Barnstedt
  • Gutskapelle in Barnstedt
  • Rasenfläche Gutskapelle