Ansprechpartner & mehr

Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

Samtgemeinde Ilmenau - Einwohnermeldeamt

Postanschrift:
Am Diemel 2
21406 Melbeck
04134 908 - 0
04134 908 - 69

Leistungsbeschreibung

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.

Voraussetzungen

  • Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament für Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben
  • Bekanntgabe des Widerspruchsrechts
    • Die Wahlberechtigten sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor Wahlen durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
  • ausschließliche Verwendung der Daten für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Bundesministerium des Innern (BMI)

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag-Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag:
14.00 - 18.30 Uhr

1. Samstag im Monat von 09.00 bis 12.00 Uhr (außer in den Schulferien)

Mitarbeiter

Sandra Projahn
Abteilung: Bürgerdienste
Telefon
04134 908-14
Fax
04134 908-69
Christiane Rienecker
Abteilung: Bürgerdienste
Telefon
04134 908-49
Fax
04134 908-69
Angelika Taranjuk
Abteilung: Bürgerdienste
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04134 908-16
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04134 908-69

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