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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof

Leistungsbeschreibung

Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.

Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Bildhauerin/Bildhauer
  • Steinmetzin/Steinmetz
  • Gärtnerin/Gärtner

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

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