Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 werden für die Amtszeit 2024 bis 2028 Schöffinnen und Schöffen gewählt. Es werden Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht Lüneburg und die Strafkammer des Landgerichts Lüneburg gesucht sowie Jugendschöffinnen und -schöffen.
Warum brauchen Gerichte Schöffinnen und Schöffen?
Laut der Niedersächsischen Verfassung wird die rechtsprechende Gewalt im Namen des Volkes durch die nach den Gesetzen bestellten Gerichte ausgeübt. Die Gerichte sind mit Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern sowie in den durch das Gesetz bestimmten Fällen mit ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt. Und diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind Schöffinnen und Schöffen, die gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken. Sie dienen in ihrem Ehrenamt als demokratische Kontrolle der Justiz.
Wenn Sie Interesse haben, dann nutzen Sie zur Bewerbung bitte die folgenden Formulare und senden Sie diese ausgefüllt und unterschrieben an die Samtgemeinde Ilmenau.
Die Bewerbungen für das Jugendschöffenamt bitte bis zum 24.03.2023 und die Bewerbungen als Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bitte bis zum 30.04.2023!
Bewerbungsformular Schöffenamt für Erwachsenenrecht (docx-Datei)
Bewerbungsformular Jugendschöffenamt (PDF-Datei)
Weitere Informationen gibt es im Praxisleitfaden des Niedersächsischen Ministeriums für Justiz in der Februarausgabe der Ilmenau Aktuell und auf den folgenden Seiten:
www.schoeffenwahl.de
www.schoeffenwahl2023.de
https://www.schoeffen-nds-bremen.de
https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/themen/strafrecht_und_soziale_dienste/schoffinnen_und_schoffen/schoeffinnen-und-schoeffen-114462.html
https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen/