Die Samtgemeinde Ilmenau weist darauf hin, dass Einwohner der Weitergabe Ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen können.
Ein Widerspruch ist möglich gegen folgende Übermittlungen:
- Übermittlung der Daten an die Religionsgesellschaft des Ehegatten/Lebenspartners § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Weitergabe der Daten Alters- oder Ehejubiläen § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
- Weitergabe der Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
- Weitergabe Name und Anschrift an Adressbuchverlage § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
- Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr § 36 Abs. 2 BMG
Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Ein entsprechender Widerspruch kann schriftlich bei der Samtgemeinde Ilmenau, Bürgerdienste, Am Diemel 2, 21406 Melbeck eingereicht werden.