Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Ilmenau
Sprechzeiten:
und nach telefonischer Vereinbarung
Die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten sind in der vom Samtgemeinderat erlassenen Satzung geregelt.
Satzung Gleichstellungsbeauftragte